Praxis für Psychotherapie und Psychoanalyse, Psychologische Beratung Dipl. - Psych. Carsten Schwandt
Praxis für Psychotherapie und Psychoanalyse, Psychologische Beratung                              Dipl. - Psych. Carsten Schwandt 

Privatversicherte/ Privatliquidation

Erstkontakt

In einem Erstgespräch werden Sie von mir um Angaben über Ihre aktuellen Beschwerden gebeten, deretwegen Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen wollen. Hier erhalten Sie ggf. auch die notwendigen Unterlagen und/oder Vordrucke. Wir klären vorab, ob bzw. welche Kosten für den Fall, dass die Sitzungen von Ihrer Krankenkasse nicht bewilligt werden, für Sie entstehen. Im Falle einer Bewilligung wird das Erstgespräch als probatorische Sitzung im Nachhinein abgerechnet.

 

 

Einholung ärztliche Notwendigkeits-bescheinigung/ Konsiliarbericht

Von Ihrem behandelnden bzw. überweisenden Haus- oder Facharzt müssen Sie sich durch eine „Notwendigkeitsbescheinigung“ unterstützen lassen, dass die Voraussetzungen für eine notwendige psychotherapeutische Heilbehandlung vorliegen. Zudem muss der Arzt oder ein Psychiater in einem Konsiliarbericht Angaben über körperliche Erkrankungen und ggf. die Notwendigkeit einer ärztlichen Mitbehandlung machen. Einen entsprechenden Berichtsvordruck für den Arzt erhalten Sie von mir bzw. von Ihrer Krankenkasse.

 

Psychotherapie

Wenn Sie privat versichert sind oder aus persönlichen Gründen die Kosten für Psychotherapie selbst tragen möchten, gilt für Sie wie bei Privatversicherten üblich die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) analog der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als Honorargrundlage. In der Regel wird der 2,3-fache Satz in Rechnung gestellt. Dies entspricht bei tiefenspsychologisch fundierter Psychotherapie derzeit 92,50€ pro Sitzung (50 Minuten). Bei entsprechenden (Einkommens-)Nachweisen besteht die Möglichkeit, Ihnen beim Honorar im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen als Selbstzahler entgegenzukommen.

 

 

Hinweis für die Einkommenssteuer-erklärung

Abhängig von der Höhe der privaten Aufwendungen kann Psychotherapie als private Gesundheitsaufwendung in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Diese sind dann als „Außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich absetzbar. Voraussetzung hierfür ist, dass die Psychotherapie durch einen Arzt in Form der o.g. „Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung“ als notwendig verordnet wurde. Ein Steuerabzug ist erst möglich, wenn die Summe der angefallenen Gesundheitskosten pro Jahr die zumutbare Eigenbelastung überschreitet. Kosten, die abhängig von Familienstand und Kinderzahl den jeweiligen Grenzbetrag übersteigen, können dann bei der Steuer mindernd berücksichtigt werden.

 

 

Hier finden Sie mich

Praxis für Psychotherapie und Psychoanalyse,

Psychologische Beratung
Johannisstraße 21
07743 Jena
Telefon: (+49) 3641 628 43 20

E-mai: Carsten.Schwandt@gmx.de

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung !

 

Telefonsprechstunde:

Mo, Di, Mi, Do von 9.00 - 09.50 Uhr

(telefonische Erreichbarkeit)

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