Haben Sie von Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zum Behalt oder zur Wiedererlangung Ihrer Faherlaubnis die Auflage erhalten ein "Medizinisch-Psychologisches Gutachten" (Fahreignungsgutachten) beizubringen, kann ich Ihnen bei der Vorbereitung auf die MPU beratend und unterstüzend behilflich sein.
Im Rahmen einer detailierten Aufarbeitung ihrer persönlichen Verkehrsvorgeschichte und aktuellen Anforderungen in der MPU, berate ich Sie anlassbezogen zu erfolgreichen Bewältigung dieser viele ängstigenden Herausforderung des Gutachtergesprächs.
Aufwendungen für Beratungsleistungen werden vom Gesundheitssystem/ Krankenkassen nicht übernommen. Ggf. können Sie aber bei Ihrem Arbeitsgeber oder öffentliche Mittel (z.B. im Rahmen einer geförderten Selbständigkeit, Agentur für Arbeit) bzw. Zuschüsse für berufliches Coaching/ die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt beantragen.
Anfallende Kosten werden auf Honorarbasis von mir persönlich mit Ihnen abgerechnet. Das psychologische Beratungshonorar entspricht ab dem 01.01.2020 brutto 90,00 € pro Sitzung/ Stunde. Abhängig von der behördlichen Fragestellung und dem Problemhintergrund werden gesonderte individuelle Vereinbarungen auch zum notwendigen Beratungsumfang getroffen. Auch hier können Ihre persönlichen finanziellen Rahmenbedingungen Berücksichtigung finden.
Hinweis für Ihre Einkommenssteuererklärung
Eine psychologische Beratungsleistung zum Erhalt oder zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis kann, insbesondere wenn bereits gutachterlicherseits empfohlen, ggf. steuerlich geltend gemacht werden. Im Zweifel konsultieren Sie bitte im Vorfeld Ihren Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.