Die Abrechnung der anfallenden Behandlungskosten erfogt bei gesetzlichen Versicherten im Rahmen der Psychotherapievereinbarung (PTV) mit den gesetzlichen Krankenkassen automatisch über die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen. Dafür ist zum Erstkontakt und zu jedem neuen Quartal eine gültige Versicherungskarte vorzuelegen
1. Erstkontakt/ Psychotherapeutische Sprechstunde
Im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde/ Erstgespräch werden Sie von mir um Angaben über Ihre aktuellen Beschwerden gebeten, deretwegen Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen wollen. Hier erhalten Sie auch eine Angabe zur Indikation (Behandlungsbedürftigkeit). In einem solchen Fall wären bis zu 4 probatorische Sitzungen möglich, wobei der mögliche Beginn einer aufzunehmenden Kurzzeit- oder Langzherapie (TP oder AP)besprochen bzw. eingeleitet. Dazu besteht eine Mitteilungs- bzw. Antragspflicht gegenüber der jeweiligen Krankenkasse.
2. Einholung ärztliche Notwendigkeits-bescheinigung/ Konsiliarbericht
Von Ihrem behandelnden und ggf. überweisenden Arzt müssen Sie sich durch einen so genannten „Konsiliarbericht“ bestätigen lassen, dass die Voraussetzungen für eine notwendige Heilbehandlung vorliegen bzw. rein organische Ursachen für die bestehenden Beschwerden auszuschließen sind. Zudem muss der Arzt in seinem Konsiliarbericht Angaben über körperliche Erkrankungen und ggf. die Notwendigkeit einer ärztlichen Mitbehandlung machen. Einen Vordruck (Muster 22) für den Arzt können Sie von mir erhalten.
3. Mitteilung der/ Ihrer Krankenkasse
Nach Mitteilung an Ihre Krankenkasse durch mich bzw. Antragstellung durch Sie erhalten Sie in der Regel spätestens nach Ablauf einer gesetzlich geregelten 3-Wochen-Frist eine Formlose Mitteilung als Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrages.